Jeder Nutzer auf Facebook kennt das „Anstupsen“ (Engl. Poke), eine eigentlich harmlose Funktion, die meist zum Flirten oder zum Spaß, zum „Hallo“ sagen verwendet wird – weil eigentlich auch nichts passiert. Wird jemand angestupst erhält er lediglich eine Benachrichtigung über Facebook, dass er von einer befreundeten Person angestupst wurde. Das war`s. Ach – und anstupsen kann man nur Denjenigen, mit dem man befreundet ist. Das heißt, es liegt ein bestätigter Freundschaftsantrag vor. Soweit so gut – aber schlecht für Shannon D. Jackson, die gerade deswegen im Knast in Tennesee sitzt, so berichtete der Tennessean. Weil sie mit ihrem „Poke“ gegen eine richterliche Verfügung gehandelt hat („Verbot des telefonischen oder in sonstig gearteten Kontaktes“). Mit dem Angestupse einer in den Auflagen genannten Frau aus Hendersonville, so das Oberste Sitzungsgericht in Sumner County, habe Shannon D. Jackson gegen die richterlichen Auflagen verstoßen, da Anstupsen eine Form der Kontaktaufnahme sei. Was ist Sinn solcher Auflagen? Kontaktsperren können unterschiedliche Gründe haben. Manchmal geht es darum, Absprachen zu verhindern, manchmal geht es darum, Menschen vor Belästigungen zu schützen. Dieser Art waren die Auflagen gegen Shannon D. Jackson. Nach dem Urteil des Obersten Sitzungsgerichtes kann „Anstupsen“ wohl belästigend sein. Stell sich die Frage, warum das Opfer Shannon D. Jackson nicht von ihrer Freundesliste entfernt hat? Keine Freundschaft – kein Gestupse, so einfach wär`s. Viel wichtiger sind jedoch die Konsequenzen dieses Urteils: Können natürliche Personen in sozialen Netzwerken belästigt werden? Haben wir demnächst einen Straftatbestand des „Network-Stalkers“? Was, wenn der Gestalkte mit einer künstlichen Identität im Netz ist? Können auch Fakes gestalked werden? Wenn Shannon D. Jackson Pech hat, trifft sie das volle Ausmaß der Strafe. Das bedeutet 29 Tage Haft und eine Geldstrafe bis zu 2.500 US-Dollar.
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20 Dez 2011
16 Dez 2011
23 Nov 2011
Die Amis machens vor, wir machens irgendwann nach…
So ein Schwachsinn !!!