
Aus gegebenem Anlass in Gestalt eines bereits am 19.08.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Aschaffenburg, Az.: 2 HK O 54 / 11, sei hiermit auf einige Punkte hingewiesen, welche möglicher Weise zum Verständnis der offenbar um sich greifenden Verunsicherung und der tatsächlichen Rechtslage beitragen können:

Ein Sturm im Wasserglas erschütterte die letzten Tage die Netzgemeinde: Google+ führt nun auch Pages ein. Was man schon lange von Facebook kennt, ist nun auch auf der Konkurrenz-Plattform Wirklichkeit geworden. Es gibt ab sofort für Unternehmen die Möglichkeit, sich ihre eigene Page bei Google+ einzurichten und ihren Kunden so eine spannende neue Plattform zu bieten mit allen Vorteilen, die das Web 2.0 so bereithält.

Was sich eher nach einem netten Ausflug in die Antike anhört, ist seit Jahren für uns alle zur Bezeichnung einer Bedrohung geworden. „Trojaner“ lauern in jeder Spam-Mail, und seit Neuestem hat die Angelegenheit ungekannte Dimensionen angenommen. Die kleinen Programme schmuggeln sich unbemerkt auf einen Rechner, um dann wie das trojanische Pferd des Odysseus von innen die Kontrolle über den Rechner zu übernehmen.






