Facebook – Rechtlich gesehen

11.04 2012

Oft wird das Netz ja als ein von jeder Gesetzgebung unabhängiges Gebiet betrachtet. Dass dem schon lange nicht mehr so ist, zeigen die aktuellen Diskussionen über neue Gesetze und ein gerade gefälltes Gerichturteil. Daher hat man es als Unternehmer inzwischen mit vielen rechtlichen Fragen zu tun. Mag man als Privatnutzer noch relativ ahnungslos sein, im professionellen Bereich muss man auf die Spielregeln achten. Von solchen Regeln und Nutzungsbedingungen gibt es auch auf Facebook eine Menge, deren Verletzung gravierende Folgen haben kann.

Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Abmahnungen rechnen und muss im schlimmsten Fall die eigene Page auf Facebook wieder hergeben. So darf ein Unternehmen sich zum Beispiel nicht als Person auf Facebook anmelden, sondern muss eine Page einrichten, die sich durch den Like-Button und andere Funktionen von einer normalen Personenseite unterscheidet.

Die eigene Identität nicht verschleiern

Was auf normalen Webseiten Standard ist, gilt auch für Facebook-Seiten: Man braucht ein Impressum. Wichtig dabei ist, dass das Impressum auch als solches kenntlich gemacht wird. Es reicht also nicht, das Impressum der Form halber einfach irgendwo auf der Seite zu platzieren. Das Impressum muss eine eigene Rubrik sein.

Auch beim Namen der Seite ist Vorsicht geboten: Großschreibung, Symbole oder ganze Slogans sind nicht erlaubt. Außerdem müssen die Rechte für den Namen frei sein. Man sollte also keine fremden Markennamen oder Titel verwenden. Sich von Büchern oder Filmen inspirieren zu lassen kann ebenfalls zum Problem werden, wenn die Urheber des Namens ihre Rechte geltend machen. Am besten verlässt man sich auf seine eigene Kreativität. So lange man eine Idee als erster hatte, kann sie einem auch auf Facebook keiner mehr nehmen.

Urheberrechte beachten

Urheberrechte sind ein besonders kritisches Thema. Sie gelten natürlich auch für Bilder und Videos. Alles, was man weiter verbreitet, muss in dieser Hinsicht bedenkenlos sein. Anders als Privatpersonen kann man nicht so ohne Weiteres ein Video posten, sondern muss genau über die Rechte informiert sein. Sonst macht man am Ende Werbung mit den Inhalten anderer.

Ein beliebter Trick, um Empfehlungen durch andere zu bekommen, ist, die entsprechenden Profile einfach selber anzulegen. Fakeprofile und -kommentare gelten aber als Irreführung. Außerdem muss man damit rechnen, dass die Sache rauskommt und man sich am Ende doppelt Schaden zufügt. Man hat dann nicht nur Ärger in rechtlicher Hinsicht, sondern gilt in Zukunft auch bei seinen Kunden als unglaubwürdig.

Keine unerlaubte Werbung

Eine sehr beliebte Funktion auf Facebook ist die Email-Einladung an Kontakte, die bisher nicht auf Facebook sind. Von einem Unternehmen verschickt, gelten solche Emails als Werbung und sind nur dann erlaubt, wenn der Empfänger sein Einverständnis gegeben hat. Andernfalls handelt es sich um Spam, und der ist verboten. Daher sollte man mit dieser Funktion sehr vorsichtig umgehen. Ähnlich verhält es sich mit Nachrichten über Facebook. Eine Firmenseite kann zwar keine Nachrichten verschicken. Ein Freund, der sich nur aus Werbezwecken mit einem angefreundet hat, aber schon. Auch Einträge auf anderen Pinnwänden sind für Unternehmen tabu. Solche Strategien sorgen langfristig nur für Ärger.

Gewinnspiele auf Facebook sind erlaubt, dürfen aber nicht direkt mit Funktionen auf Facebook verknüpft werden. Facebook darf hier sozusagen nur als Verbindung zum Gewinnspiel benutzt werden. Ebenso darf auch in anderen Bereichen keine Zusammenarbeit mit Facebook vorgetäuscht werden. Facebook will seinen Namen hier nicht für Werbung hergeben, sondern nur eine Plattform bieten.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Werbe- und Inhaltsrichtlinien. Bekanntermaßen gibt es für die Inhalte auf Facebook gewisse Einschränkungen. Nackte Tatsachen zum Beispiel werden sofort entfernt.

Und über Konkurrenten sollte man sich auf Facebook am besten gar nicht äußern. Wie im wirklichen Leben auch, gelten hier die normalen Wettbewerbsvorschriften. Wer sich über andere schlecht äußert oder gar behauptet, das eigene Angebot sei das Beste überhaupt, muss mit Abmahnungen rechen. Was Äußerungen und Kommentare von Nutzern auf der eigenen Seite angeht, ist man zunächst geschützt. So lange man keine Kenntnis von diesen Kommentaren hat, muss man nichts unternehmen.

Klare Regeln

Das mag sich jetzt alles sehr kompliziert anhören, läuft aber auf eine einfache Botschaft hinaus. Auf Facebook gelten schlicht die gleichen Regeln wie überall sonst auch. Sich an die zu halten dürfte eigentlich nicht so schwer sein. Bei Unklarheiten hilft hier ein Rechtsratgeber oder das Gesetz. Die Vorgaben, die von Facebook selber kommen, lassen sich natürlich beim Netzwerk direkt nachschauen. Dass hier Informationsbedarf besteht, zeigt vor allem eines: Social Media ist längst kein Spielplatz mehr.

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