
Aus gegebenem Anlass in Gestalt eines bereits am 19.08.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Aschaffenburg, Az.: 2 HK O 54 / 11, sei hiermit auf einige Punkte hingewiesen, welche möglicher Weise zum Verständnis der offenbar um sich greifenden Verunsicherung und der tatsächlichen Rechtslage beitragen können:

(woj) Als werdender Vater sieht man sich mit allerlei Sorgen konfrontiert, die dem naiven Verantwortungslosen fremd sind: Kann ich meine Familie schützen, speisen und wärmen? Kann ich dem Nachwuchs hinreichend als moralischer Leuchtturm dienen in diesen ethisch oh doch so nebligen Zeiten? Und dann ist da noch jener Kummer, der den designierten Geek Dad am meisten verzehrt:

In einer Zeit, in der Wikileaks versucht per Internet Transparenz in die Welt zu bringen, in der Journalisten aus Moskau, Aserbaidschan, China, dem Iran, den Philippinen, Ägypten, Kasachstan, und so weiter und so weiter in dem Versuch ihr Leben riskieren, die Welt über Missstände in ihrem Land per WWW aufzuklären, in solchen Zeiten werfen wir das Handtuch und reihen uns langsam aber sicher in die Liste oben genannter Länder mit ein.










