
Aus gegebenem Anlass in Gestalt eines bereits am 19.08.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Aschaffenburg, Az.: 2 HK O 54 / 11, sei hiermit auf einige Punkte hingewiesen, welche möglicher Weise zum Verständnis der offenbar um sich greifenden Verunsicherung und der tatsächlichen Rechtslage beitragen können:

Ein Sturm im Wasserglas erschütterte die letzten Tage die Netzgemeinde: Google+ führt nun auch Pages ein. Was man schon lange von Facebook kennt, ist nun auch auf der Konkurrenz-Plattform Wirklichkeit geworden. Es gibt ab sofort für Unternehmen die Möglichkeit, sich ihre eigene Page bei Google+ einzurichten und ihren Kunden so eine spannende neue Plattform zu bieten mit allen Vorteilen, die das Web 2.0 so bereithält.

Man kann viel über neue Funktionen auf Facebook fachsimpeln, was aber auf jeden Fall Bedeutung hat, sind die Fotos. Ohne sie sähe es auf der Plattform wohl ziemlich öde aus. Kein anderes Medium ist auf Facebook so beliebt, abgesehen vielleicht von Videos. Das belegt auch ein Blick auf die harten Fakten:

Facebook ist gerade dabei, seinen Nutzern eine neue Anwendung zur Verfügung zu stellen: Facebook-Fragen. Mit diesem Tool soll es für jeden möglich sein, Umfragen zu allen denkbaren Themen durchzuführen. Was sich erst einmal nicht so spektakulär anhört, offenbart sich bei genauerem Hinsehen als hochkomplexe Anwendung.

Reden wir mal über eine moderne Geißel der Menschheit. Reden wir über Spam. Auf immer neuen Wegen gelangen allerlei Angebote zu uns, die leider meistens so wenig mit uns zu tun haben, dass sie nicht mal mehr zur Erheiterung taugen. Spam gibt es nicht mehr nur in Emails, sondern auch auf Facebook. Das Portal macht es möglich, Spam auf allen möglichen neuen Wegen zu versenden.








